Der Berliner Datenschutzbeauftragte verfügt zwar über ein Gutachten zum Gemeinsamen Überwachungszentrum, will es aber auch weiterhin nicht herausgeben. Es geht um das „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ), dem die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin die Telekommunikationsüberwachung übertragen wollen.
Die Errichtung des Dienstleistungszentrums wird in einem Staatsvertrag geregelt, dessen Entwurf geheim bleiben soll. Für den Aufbau des GKDZ holte Sachsen als federführendes Bundesland externe Gutachten ein. Auch diese sollen geheim bleiben. Das betrifft sogar eine Expertise des Rechtswissenschaftlers und netzpolitschen Beraters der CSU, Dirk Heckmann.
Über die Plattform Frag den Staat hatte ein Petent das Heckmann-Gutachten nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Berliner Senat angefordert. Mit wackeliger Begründung wurde der IFG-Antrag abgelehnt. Unter anderem handele es sich demnach nicht um ein Gutachten für alle Bundesländer, sondern gehöre Sachsen. Und dort existiert kein Informationsfreiheitsgesetz.
Nun wurde auch der Widerspruch gegen die Heimlichtuerei abgelehnt. Verfasst ist die Mitteilung vom Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix.
Dix begründet die Zurückweisung damit, dass es sich formal nicht mehr um ein Gutachten handelt, sondern dass das Dokument zu einer „Mitteilung“ der beauftragenden Behörden geworden sei. Die Herausgabe solcher „Mitteilungen“ sei aber nicht vom Berliner IFG abgedeckt. Überdies sei das Gutachten gemeinschaftlich beauftragt worden, also sei es nunmehr eine „gemeinschaftliche Mitteilung“ auch der anderen Bundesländer. Und dort gilt das Berliner IFG ebenfalls nicht.
Gegen den Bescheid, der 50 Euro kostet, kann innert einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Der Petent freut sich über Argumentationshilfen zu einer möglichen Klage gegen die IFG-Ablehnung in Gestalt des Widerspruchbescheids in der Kommentarspalte.
